25 Feb
Hab den Bericht zum Thema gerade auf FM4 gehört, herrlich!
Den Großbuchstaben “T” und “die Farbe Magenta (RAL-4010) als Farbmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation unter der Registernummer 39552630.2” (Wikipedia) hat sich die Deutsche Telekom europaweit registrieren lassen. Der “Bereich Telekommunikation” ist im übrigen sehr weit interpretierbar.
Dies alles ist bereits vor einigen Jahren passiert. Seither haben etliche Unternehmen und Betriebe ihre Logos und/oder Werbemittel umfärben müssen – an Absurdität kaum zu überbieten jene gegenüber dem kleinen Online Buchverlag My favourite Book. Die haben es tatsächlich gewagt, in einer ihrer Anzeigen, Magenta zu verwenden, aus Kostengründen, aber das nur nebenbei. Die Deutsche Telekom hat den kleinen Verlag – eine Frau und drei Männer, einer davon Bernd Kreuz – geklagt. Ganz klar eine direkte Konkurrenz – schließlich vertreibt die Deutsche Telekom auch ein Buch – das Telefonbuch …
Die Story:
http://fm4.orf.at/zita/221780/main
The Free Magenta Page:
http://www.freemagenta.nl/?page_id=121
9 Responses for "Free Magenta!"
Zumindest nicht überall bekommt die Telekom Recht:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020021.htm
bzw.
http://www.T-3.de
Recht bekam die Telekom bei der Verhandlung mit “My favourite Book” auch nicht, deshalb zogen sie die Anzeige kurz vor Prozessende zurück und als Resultat musste jede Partei seine Verhandlungskosten (bis zu diesem Zeitpunkt) selbst bezahlen. Dies war das Ende des kleinen Buchverlages…
nguns
Quark, wenn die die Klage zurücknehmen, gibt’s ne Antragsteller-Haftung und sie müssen auch die Kosten des Gegners tragen. Da war wohl eher schlecht beraten, dem auch noch zuzustimmen – oder hat sich auf ne hohe Vergütungsvereinbarung, die außerhalb der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eingelassen.
Weshalb sollte ich auch etwas in Magenta schreiben?
Sollens doch die Rosa Farbe haben, wieviele Milliarden andere Farben gibt es? Wohl mehr als genug. Wenn die so blöd sind und für sowas der EU Geld geben, was solls.
Da geht’s ja begrifflich schon los: es ist “Berufungsverhandlung” (eigentlich eher ein “Berufungsverfahren”) und die Telekom zieht die “Klage” zurück.
Ziehen sie die Klage zurück oder die Berufung?
Wer hat die erste Instanz gewonnen?
Wie war die Kostenentscheidung in der ersten Instanz?
Egal, wenn die Klage oder die Berufung zurückgenommen wurde, steht es der anderen Seite jederzeit frei einen Antrag zur Kostentragungspflicht zu stellen.
Es sei denn, sie haben blöderweise der “Klage-“Rücknahme unter “Aufhebung der Kosten” (also jeder trägt seinen Dreck selbst, Gerichtskosten zur Hälfte) selber zugestimmt.
Ich mag die Telekom auch nicht, aber schimpfen nur mit Substanz. Nur weil jemand nach ´nem Rechtsstreit mit der Telekom Pleite geht, muss das nicht die Ursache sein.
Da hat sich also jemand vermehrt damit auseinandergesetzt… 😉 Nun, da mein Wissen in dieser Angelegenheit eher von bescheidenem Ausmaß ist, verwickle ich mich jetzt nicht in eine tiefere Diskussion mit dir in dieser Sache, merke aber nochmals an, dass die Deutsche Telekom sich eine FARBE patentiert hat lassen.
Diese Tatsache schien mir doch einen Eintrag wert. Inwiefern dies jetzt endgültig zum Bankrott des Verlages beigetragen hat, lasse ich einmal außer acht.
nguns
Ich glaube, das ist weniger ein Patent, als die Registrierung einer Marke. Der Zusatz von Magenta dient hier wohl dazu, dass “direkte” Konkurrenten nicht den Bekanntheitsgrad von der zu schützenden Marke ausnützen können.
So gesehen haben solche Registrierungen nämlich durchaus einen Sinn, oder würdest du wollen, dass ein anderer Blogger deine Seite hier als Vorlage hernimmt (inklusive den Farben), unter http://www.schwingi.com hostet und dann irgendeinen Dreck damit anstellt? Ich schätze einmal nicht, immerhin sehe ich unten im Eck, dass du die Seite unter einer Creative Common-License veröffentlichst. (Falls es dir jetzt noch wurscht ist, denk dir, du würdest mit dem Bloggen deinen Lebensunterhalt verdienen.)
Das, was die ganze Problematik eigentlich ausmacht, ist, dass die Rechtsprechung nicht mehr wirklich am Stand der heutigen Zeit ist. Bei diesem Beispiel ist das ganze nicht so deutlich, wie wenn man es mit beispielsweise Softwarepatente über Drag’n’Drop vergleicht. Bei diesem Fall läuft es darauf hinaus, dass der Begriff “Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation” einfach viel zu vage ist und deshalb niemals so bei einer Markenregistrierung eingesetzt oder akzeptiert werden sollte. Wäre dies genauer ausformuliert, sodass kein Zweifel bestünde, dass z.B. der kleine Bücherverlag vom Verbot ausgeschlossen wäre, würde auch die Telekom nicht klagen.
Das Verhalten der Telekom ist im übrigen dadurch bestimmt, den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Solange das im gesetzlichen Rahmen bleibt, sehe ich da überhaupt kein Problem darin, sondern wäre eher enttäuscht, wenn ein so großer Konzern nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Dazu zählt dann auch die Möglichkeit des Klagerückzugs, was ja nicht nur keinen Präzedenzfall liefert, sondern noch dazu der Telekom im (schon angedrohten) Fall der Niederlage nicht wenig Geld spart.
Ich sehe also die Lösung solcher Probleme eher in einer Änderung der aktuellen Gesetzen, als in einer Ankreidung eines Konzerns, welcher lediglich alle Regeln des Spiels befolgt und für sich auszunützen versucht.
Als Bemerkung am Rande: Magenta ist eine der Farben, welche beim 4-Farben-Druck (CYMK – Cyan Yellow Magenta Key) eingesetzt wird. Magenta ist also eine wichtigsten Farben überhaupt. Also kann man nicht einfach sagen, dass sie einfach diese “grausliche” Farbe haben sollen. 😉
HA! Das nenn ich mal ein Comment! Nice! Herr Vorragendes Referat Herr Kastl, 1+ setzen!
btw. es gibt einen Blogger der auf “www.schwingi.com” Dreck anstellt… 😉 (Falls der Angesprochene diese Zeilen liest, möge er doch so nett sein und die Domain einem anderen “Schwingi” überlassen.) 😉 😀
nguns
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